Das Honorar erfolgt unabhängig von den Erstattungen der Krankenkassen oder Beihilfekassen.
Wenn Sie einen Termin nicht wahrnehmen können, sagen Sie bitte mindestens 48 Stunden vorher ab. Bei kurzfristigen Absagen oder Nichterscheinen muss Ihnen leider ein Ausfallhonorar in Höhe von 45 Euro in Rechnung gestellt werden.
Das Honorar erfolgt unabhängig von den Erstattungen der Krankenkassen oder Beihilfekassen.
Wenn Sie einen Termin nicht wahrnehmen können, sagen Sie bitte mindestens 48 Stunden vorher ab. Bei kurzfristigen Absagen oder Nichterscheinen muss Ihnen leider ein Ausfallhonorar in Höhe von 50 Euro in Rechnung gestellt werden.
